13. März 20211 Min.

Förderung der Sportvereine im Haushaltsjahr 2021

auch im Haushaltsjahr 2021 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW Sportfördermittel zur Verfügung.

Wir bitten um Beachtung der anliegenden Förderaufrufe zu den Programmen „Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen“ und „1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein“.

Bitte denken Sie auch an die Abgabe der Verwendungsnachweise für die im Jahr 2020 gewährte Zuwendung. Die Frist für die Vorlage der Abrechnung/en haben wir bis zum 31.03.2021 verlängert. Bitte beachten Sie, dass ohne die Vorlage der Abrechnung kein neuer Antrag im Förderportal erfasst werden kann.

Bei Rückfragen zu den Förderverfahren wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die in den Förderaufrufen benannten Kolleg*innen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Jonas Stratmann

Referatsleiter Förderprogramme/KJP