Nach der seit dem 22.02.2021 geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung können Sportanlagen unter bestimmten Bedingungen wieder für den Sportbetrieb freigegeben werden. Die Stadt Oberhausen hat hierzu festgelegt, dass die städtischen Sportanlagen der Öffentlichkeit täglich in der Zeit von 15 bis 18 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt zunächst von Mittwoch, 24.02.2021 bis Sonntag, 07.03.2021.
In diesem Zeitraum erlaubt ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Die Stadt Oberhausen behält sich vor, die Öffnung einzelner Anlagen zurückzunehmen, falls dort Verstöße gegen die aktuelle Coronaschutzverordnung festgestellt werden. Die Trendsportanlage open airea ist von der Ausnahmeregelung nicht umfasst und bleibt bis auf weiteres geschlossen.
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