
Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und insbesondere zur Ge- währleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten werden mit dieser Verord- nung Maßnahmen angeordnet, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet begren- zen und Infektionswege nachvollziehbar machen.
Hier die aktuelle komplette Verordnung zum Download.
201109_CoronaSchVO ab 10.11
.2020_Lesefas
Download 2020_LESEFAS • 160KB