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LSB NRW-Update 4 zur Förderung der Sportvereine

Kurz vor den Ostertagen melden wir uns mit weiteren Informationen bei Ihnen. Die Kernnach- richten lauten:

  • Das Verfahren zur Vergabe der 10 Millionen Euro Soforthilfe steht (siehe unten)!

  • Die Übungsleiterförderung wird um 40 Prozent aufgestockt (siehe unten)!

Damit ist es gelungen, gegenüber unserer letzten Information vom 03.04.2020 weitere 3 Mil- lionen Euro Sonderhilfe für die Sportvereine in NRW zu sichern. Das Baukastensystem zur Bewältigung von Notlagen der Vereine in der Coronakrise erhält damit ein neues Element.

Soforthilfeprogramm des Landes NRW für Sportvereine (10 Millionen Euro) Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsun- fähigkeit droht. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb- nrw.de/startseite gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des Landessportbundes NRW www.lsb.nrw veröffentlicht. Vereine müssen da- bei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachge- wiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.

Erhöhte Übungsleiterförderung (3 Millionen Euro) Das mit 7,56 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen („Übungsleiterförderung“), das regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in An- spruch genommen wird, wird angesichts der Coronakrise von der Staatskanzlei um 3 Millio- nen Euro bzw. rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbe- trieb unerlässlichen (auch nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Okto- ber/November) auf den Sommer wird angestrebt. Anträge sind online über das Förderporttal des Landessportbundes NRW unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite möglich. Ein entsprechendes Vereinsmailing werden wir morgen versenden und bitten Sie unabhän- gig davon, Ihre Vereine zu informieren. Unverändert ist außerdem eine Beteiligung von Vereinen, Bünden und Verbänden an fol- genden Programmen möglich:


Soforthilfeprogramm des Bundes Das am 27. März 2020 auf der Website des MWIDE https://www.wirtschaft.nrw/nrw- soforthilfe-2020 gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige steht auch Sportvereinen grundsätzlich offen, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Auch selbständige Übungsleiter*innen/Trainer*innen können bei Vorliegen der Voraussetzungen Anträge stellen. Genaueres ergibt sich aus den auf der Website des MWIDE veröffentlichten Informationen. Antragstellungen sind ausschließlich online möglich und können bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Die Pauschalzuschüsse betragen 9.000,- bis 25.000,- Euro.

Kurzarbeitergeld Hierzu hatten wir Verbänden und Bünden zuletzt empfohlen, auf Kurzarbeit für vom LSB fi- nanzierte Fachkräfte so lange wie möglich zu verzichten, um die unverändert vollständig ge- währten Zuschüsse voll auszunutzen. Wir hatten zugesagt, uns dafür einzusetzen, dass die- se Zuschüsse auch nutzbar gemacht werden sollen, um bei unvermeidbarerer Kurzarbeit eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitsgeber zu ermöglichen. Das ist gelungen. Die Bedingungen lauten aktuell wie folgt: Wird Kurzarbeitergeld für eine*n Arbeit- nehmer*in angemeldet, die*der eine stellengebundene Förderung erhält (z. B. Fachkraft In- tegration/Ganztag oder Trainer Leistungssport), so verfällt der Anspruch auf Förderung für den Zeitraum des bezogenen Kurzarbeitergeldes. Aufstockungsbeträge der Arbeitgeber gel- ten aber aufgrund der gegenwärtigen COVID-19-Krise als zuwendungsfähige Ausgaben und können somit im Verwendungsnachweis berücksichtigt werden. Dabei gelten Höchstgren- zen, die sich an den Regelungen des Tarifvertrags der kommunalen Arbeitgeber (TVöD VKA) orientieren. Bei Rückfragen zum Thema wenden Sie sich gerne an das Referat För- derprogramme/KJP (Joerg.Beckfeld@lsb.nrw oder Jonas.Stratmann@lsb.nrw). Grundsätzli- che Informationen zum Instrument Kurzarbeit finden sie unverändert www.vibss.de .

Weitere Informationen Ausnahmegenehmigungen für den Sportbetrieb Die Coronaschutzverordnung des Landes setzt einen engen Rahmen, nach dem die (aus- schließlich unmittelbar zuständigen) lokalen Behörden entscheiden. Die Verordnung lautet im entsprechenden Absatz: „Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentli- chen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnah- men nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können Aus- nahmen für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen.“ Nur an den letztgenannten Bundesstützpunkten ist demnach (und das unter strengen Auflagen) ein Training möglich, das sich derzeit auf Olympiakader und Perspektivkader nach Definition des DOSB beschränkt. Zur Dauer der Beschränkungen können wir keine Aussage treffen. Ob es in der Konferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten*innen der Länder in der kommenden Wo- che zu einer teilweisen Aufhebung der derzeitigen Regelungen kommt, ist noch nicht abzu- sehen.

Blitzlicht Es wird viel über Geld geredet zurzeit. Das ist sicher auch richtig, weil die Coronakrise im organisierten Sport teilweise gravierende, manchmal existenzbedrohende wirtschaftliche Folgen hat. Wir hoffen, dass Sie trotzdem gelegentlich auch etwas Zeit finden, die vielen tollen Aktionen in den Blick zu nehmen, die Vereine, Verbände und Bünde in dieser schwie- rigen Zeit gestartet haben. Zahlreiche digitale Angebote für Vereinsmitglieder, Solidaritäts- und Hilfsaktionen aus dem Sport für andere gesellschaftliche Bereiche u. a. m. zeigen, wie viel Potential der Vereinssport auch über das normale Sporttreiben hinaus hat. Allen, die sich hier engagieren, danken wir an dieser Stelle besonders herzlich. Nachfolgend auch ein Bei- spiel aus unserem Haus: Mit unserer Corona bedingten Neuschöpfung KIBAZ im Kinder- zimmer können bewegte Ostergrüße in die Familie, an die Nichten und Neffen und alle Kin- der und Eltern im Freundes- und Bekanntenkreis geschickt werden http://go.sportjugend.nrw/kiki . Das wird spannend, bewegt und bunt! Trotz der widrigen Umstände wünschen wir Ihnen schöne Osterfeiertage!


Mit freundlichen Grüßen Stefan Klett, Präsident Dr. Christoph Niessen, Vorstandsvorsitzender



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