Sport im Ganztag/ in der Schule
Nicht nur vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist es unser Ziel mehr Bewegung in die Schulen zu bringen. Durch Sport-AGs und angeleitete Bewegungsstunden möchten wir die Schüler und Schülerinnen zu mehr Bewegung im Alltag motivieren.
Die Betreuung und Gestaltung des Ganztages sind dabei von den einzelnen Trägern abhängig.
Ihr habt einen Übungsleiter*innen- oder Trainer*innen-Schein und Interesse eine AG zu leiten?
Dann wendet euch gerne an uns!
Ihr seid Vereinsvertreter*in und möchtet mit eurem Verein euer Angebot in der Schule anbieten?
Dann meldet euch bei uns! Wir unterstützen euch bei der Kontaktaufnahme!
Kontakt
E-Mail:
Tel. 0208 / 825-3123
Fax 0208 / 825-3122

Startchance Bewegung
Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Startchancen-Schulen
Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm des Landes ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.
Ab sofort können an 400 Startchancen-Schulen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Diese Angebote fördern die sozial-emotionale Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die
zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische
Sportvereine,
Stadt- und Gemeindesportverbände,
Stadt- und Kreissportbünde,
Fachverbände,
Freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe) und
Private Anbieter (z. B. Schwimmschulen).

Startchancen Schulen in Oberhausen
Adolf-Feld-Schule
Anne-Frank-Realschule
Astrid-Lindgren-Schule
Brüder-Grimm-Schule
Concordiaschule
Erich-Kästner-Schule
Falkensteinschule
Fasia-Jansen-Gesamtschule
Gesamtschule Osterfeld
Overbergschule
Schule am Siedlerweg
Steinbrinkschule