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Anerkannter Stützpunktverein „Integration durch Sport“

Sportvereine, die sich im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ (IdS) für die Integrationsarbeit im und durch Sport engagieren, werden als Stützpunktvereine bezeichnet und gehören damit zur Programmstruktur. Sie besitzen für die Programmumsetzung einen zentralen Stellenwert, da sie eine regelmäßige, langfristige und kontinuierliche Arbeit vor Ort gewährleisten und Integrationsstrukturen unter Einbindung des organisierten Sports schaffen und fördern.

Die inhaltliche Arbeit als Stützpunktverein ist als Entwicklungsprozess zu verstehen, an dessen Ende Integration als selbstverständliche Querschnittsaufgabe in den Regelbetrieb implementiert und interkulturelle Öffnung als fortlaufender Vereinsentwicklungsprozess angelegt ist.

Ein nachhaltig agierender Stützpunktverein…

 

…engagiert sich in besonderem Maße für die Integration von Menschen mit Migrations-hintergrund, geflüchteten Menschen und/oder sozial benachteiligten Menschen im und durch Sport.

…versteht Integration nicht als Sonderaufgabe oder in sich geschlossenes Projekt, sondern hat Integration als Querschnittsaufgabe im Verein nachhaltig verankert.

…fördert die interkulturelle Kompetenz seiner Mitarbeiter/-innen, freiwillig Engagierten und Mitglieder.

…vernetzt sich im Sozialraum mit relevanten Partnern der Integrationsarbeit.

…leistet eine aktive Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich seiner Integrationsarbeit.

Verpflichtende Aufgaben für anerkannte Stützpunktvereine

  1. Teilnahme an regelmäßigen inhaltlichen Beratungsgesprächen mit der Fachkraft IdS des SSB

  2. Teilnahme an der Fortbildung „Fit für die Vielfalt“

  3. Interkulturelle Öffnung / Vereinsentwicklung (z.B. durch Öffentlichkeitsarbeit, Homepages, Netzwerkarbeit, Beratungen VIBSS-Berater usw.)

  4. Beteiligung an der jährlichen Programmevaluation

Grundlagen der Förderung von anerkannten Stützpunktvereinen

 

  • Möglich sind Förderungen zwischen 500,00 € und 5.000,00 € jährlich.

  • Der maximale Förderzeitraum für Stützpunktvereine beträgt fünf Jahre.

  • Der Antrag auf Stützpunktförderung wird jährlich beim zuständigen SSB in Abstimmung mit der zuständigen Fachkraft IdS gestellt.

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Anerkannter Stützpunktverein „Integration durch Sport“

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