Vereinsservice

Zuschüsse & Förderungen
Um die Jugendarbeit unserer Mitgliedsvereine zu unterstützen, fördert die Sportjugend Oberhausen mit Zuschüssen für:
die Durchführung von Ferienmaßnahmen, Freizeitmaßnahmen und int. Jugendbegegnungen,
die Durchführung von Jugendversammlungen,
die Teilnahme am VM sowie die Durchführung von Bildungsveranstaltungen,
und die Anschaffung von Lehr- und Beschäftigungsmaterialien.
Die Zuschüsse sollen die Jugendarbeit der Vereine als „freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach dem KJHG“ unterstützen. Deswegen sind diese an besondere Bedingungen gekoppelt, die in den Richtlinien zusammengefasst wurden:
Voranmeldung (vor der Maßnahme auszufüllen):
Ab sofort ist die Voranmeldung noch einfacher über ein Online-Formular möglich:
andere Anträge
Verwendungsnachweise (nach der Maßnahme auszufüllen):
Sämtliche papier- und dokumentengebundene Anträge und Verwendungsnachweise können auch papierlos über E-Mail eingereicht werden.
Folgende Förderungen sind leider ausgelaufen:

Qualifizierung
Wir bieten als Bildungsträger zusammen mit dem Qualifizierungszentrum BEMO und in Kooperation mit dem Auschuss für Schulsport der Stadt Oberhausen verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen an.
Für Jugendliche, die später ihren Übungsleiterschein machen wollen oder erstmal als Sporthelfer:in in die Sportpraxis herein schnuppern wollen, ist die Sporthelfer:in-Ausbildung (ehemalig Gruppenhelfer:in) die richtige wahl. Wer die Teile 1+2 absolviert hat, hat damit auch das Basismodul, als Grundqualifikation auf dem Weg zum Übungsleiterschein geschafft.
Das komplette Angebot des QZ BEMO in Oberhausen finden Sie auf Meinsportnetz.

Sonderurlaub für Ehrenamtliche
Arbeitnehmer:innen die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind können nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes NRW bei ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen. Tätigkeiten bei folgenden Maßnahmen sind im Gesetz vorgesehen:
Jugendferienlagern
Jugendreisen
Jugendwanderungen
Jugendfreizeite
Jugendsportveranstaltungen
int. Jugendbegegnungen
Über die Sportjugend des LSB NRW e. V. können ArbeitnehmerInnen eine Erstattung des Verdienstausfalls beantragen.
Alle Informationen rund um die Bedingungen und alle notwendingen Anträge findet ihr hier.