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Startchance Bewegung

Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Startchancen-Schulen 

Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2033/34) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket "Startchance Bewegung" als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. 

 

 

Ansprechperson

Clara Stifft

Fachkraft Sport im Ganztag 

 

Tel.: 0208 825-3123

 

 

 

  

Startchancen-Schulen in Oberhausen 

Grundschulen

  • Adolf-Feld-Schule

  • Astrid-Lindgren-Schule

  • Brüder-Grimm-Schule

  • Concordiaschule

  • Erich-Kästner-Schule

  • Falkensteinschule

  • Overbergschule

  • Schule am Siedlerweg

  • Steinbrinkschule 

 

Weiterführende Schulen

  • Realschule Anne-Frank 

  • Gesamtschule Osterfeld 

  • Gesamtschule Fasia Jansen 

 

Die Oberhausener Startchancen-Schulen wurden durch den SSB kontaktiert. 

Welche Maßnahmen werden gefördert? 

Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die...

  • zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,

  • gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z.B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln, 

  • eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen, 

  • eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder

  • auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind. 

Rahmenbedingungen von Startchance Bewegung 

  • mindestens 10 Einheiten (Eine Einheit umfasst 60 Minuten) 

    • möglichst wöchentliche Durchführung über ein Schulhalbjahr bzw. ein Schuljahr 

  • Gruppenangebot (ca. 15-20 Schüler*innen) 

    • Schwimmgruppen ca. 6-12 Schüler*innen

  • Vergütung: 50,00€ pro Einheit 

Wer ist antragsberechtigt? 

Nordrhein-Westfälische...

  • Sportvereine, 

  • Stadt- und Gemeindesportverbände, 

  • Stadt- und Kreissportbünde, 

  • Fachverbände, 

  • Freie Träger und

  • Private Anbieter 

 

Anträge werden über das LSB-Förderportal gestellt. 

Voraussetzungen

  • qualifizierte Übungsleiter*innen und Trainer*innen 

    • Lehrkräfte mit Fakultas oder Lehrerlaubnis Sport in Nebentätigkeit

    • Lehramtsanwärter*innen des Faches Sport

    • Absolvent*innen der Studiengänge Bachelor-, Master- oder Diplom-Sportwissenschaften oder eines Studiengangs mit mind. 60 ETCS-Punkten 

    • Inhaber*innen einer gültigen Jugendleitungs-, Übungsleitungs- oder Trainer*innen-Lizenz des DOSB oder des LSB NRW auf mind. der 1. Lizenzstufe 

  • Nachweis über Anforderungen nach §34 Infektionsschutzgesetz

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (§30a Absatz 1 Bundeszentralregister) 

  • die Maßnahme ist ein ergänzendes, außerunterrichtliches Angebot zum Unterricht (ersetzt den Sportunterricht nicht) 

  • keine Angebote in den Ferien und-/oder im Rahmen von Klassenfahrten/Ausflügen