Startchance Bewegung
Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Startchancen-Schulen
Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2033/34) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket "Startchance Bewegung" als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.
Ansprechperson
Clara Stifft
Fachkraft Sport im Ganztag
Tel.: 0208 825-3123
Startchancen-Schulen in Oberhausen
Grundschulen
Adolf-Feld-Schule
Astrid-Lindgren-Schule
Brüder-Grimm-Schule
Concordiaschule
Erich-Kästner-Schule
Falkensteinschule
Overbergschule
Schule am Siedlerweg
Steinbrinkschule
Weiterführende Schulen
Realschule Anne-Frank
Gesamtschule Osterfeld
Gesamtschule Fasia Jansen
Die Oberhausener Startchancen-Schulen wurden durch den SSB kontaktiert.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die...
zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z.B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.
Rahmenbedingungen von Startchance Bewegung
mindestens 10 Einheiten (Eine Einheit umfasst 60 Minuten)
möglichst wöchentliche Durchführung über ein Schulhalbjahr bzw. ein Schuljahr
Gruppenangebot (ca. 15-20 Schüler*innen)
Schwimmgruppen ca. 6-12 Schüler*innen
Vergütung: 50,00€ pro Einheit
Wer ist antragsberechtigt?
Nordrhein-Westfälische...
Sportvereine,
Stadt- und Gemeindesportverbände,
Stadt- und Kreissportbünde,
Fachverbände,
Freie Träger und
Private Anbieter
Anträge werden über das LSB-Förderportal gestellt.
Voraussetzungen
qualifizierte Übungsleiter*innen und Trainer*innen
Lehrkräfte mit Fakultas oder Lehrerlaubnis Sport in Nebentätigkeit
Lehramtsanwärter*innen des Faches Sport
Absolvent*innen der Studiengänge Bachelor-, Master- oder Diplom-Sportwissenschaften oder eines Studiengangs mit mind. 60 ETCS-Punkten
Inhaber*innen einer gültigen Jugendleitungs-, Übungsleitungs- oder Trainer*innen-Lizenz des DOSB oder des LSB NRW auf mind. der 1. Lizenzstufe
Nachweis über Anforderungen nach §34 Infektionsschutzgesetz
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (§30a Absatz 1 Bundeszentralregister)
die Maßnahme ist ein ergänzendes, außerunterrichtliches Angebot zum Unterricht (ersetzt den Sportunterricht nicht)
keine Angebote in den Ferien und-/oder im Rahmen von Klassenfahrten/Ausflügen
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