top of page

Soforthilfeprogramm, Zugang von Sportvereinen und -verbänden. 10 Millionen Euro für den NRW Sport

Informationen vom Landessportbund NRW:


Wir hoffen, dass Sie die dritte Woche seit der weitgehenden Stillegung des öffentlichen Le- bens und dem kompletten Stillstand des organisierten Sportbetriebs gut überstanden haben und informieren Sie wie folgt über aktuelle Entwicklungen:

1. Soforthilfeprogramm, Abwicklung über NRW Wirtschaftsministerium (MWIDE) / Bezirksregierungen, Zugang von Sportvereinen und -verbänden Das am 27.03.2020 auf der Website des MWIDE https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe- 2020 gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige steht auch Sportvereinen grundsätzlich offen, siehe unsere Informationen vom 27.03. und 30.03.2020. Wir haben zahlreiche Rückmeldungen erhalten, dass Vereine (und Verbände) innerhalb sehr kurzer Zeit nach Antragstellung positive Bescheide erhalten haben. Die Klarheit der Erläute- rungen und des Antragsformulars lässt aus unserer Sicht allerdings zu wünschen übrig, die Informationen sind teilweise missverständlich und widersprüchlich. Manche Vereine trauen sich deshalb nicht, einen Antrag zu stellen. Wir sind diesbezüglich mit der Landesregierung im Gespräch. Bis auf weiteres beraten wir Vereine so umfangreich wie möglich und ermun- tern sie grundsätzlich, Anträge zu stellen. Bitte informieren Sie ihre Vereine weiterhin kontinuierlich über die Möglichkeit zur Beantra- gung einer Soforthilfe und tragen gleichzeitig mit dazu bei, dass der organisierte Sport ver- antwortlich mit dieser staatlichen Hilfe umgeht!

2. Weiteres Hilfspaket von 10 Millionen Euro für den NRW Sport Mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags vom 01.04.2020 ist ein weiteres Hilfsprogramm für den organisierten Sport in NRW in Höhe von 10 Millionen Euro aufgelegt worden! Unser Dank gilt insbesondere der Staatssekretärin für Sport und Ehren- amt Frau Milz, die sich hierfür stark gemacht hat. Leider können wir heute noch keine Anga- ben dazu machen, für welche Zwecke/Zielgruppen diese Fördermittel zum Einsatz kommen werden. Wir rechnen mit einer Entscheidung der Staatskanzlei in der kommenden Woche und werden Sie dann umgehend weiter informieren.

3. Leistungssportförderung für die Fachverbände pauschal bis 31.12.2021 verlängert Angesichts der Coronakrise und der Verlegung der Olympischen und Paralympischen Spiele auf das Jahr 2021 haben wir in Abstimmung mit der Staatskanzlei beschlossen, dass die gesamte Leistungssportförderung der olympischen Fachverbände und vorläufigen olympi- schen Fachverbände um ein Jahr, also bis zum 31.12.2021 verlängert wird. Das heißt: Alle olympischen Fachverbände erhalten in 2021 die gleiche Leistungssportförderung wie 2020 (ausgenommen bei etwaigen Veränderungen z. B. der Personalkonstellationen, die von den Fachverbänden selbst vorgenommen werden. Diese bleiben unverändert anzeige- und ge- nehmigungspflichtig). Damit bieten wir den Verbänden und ihren Trainer*innen eine zusätzli- che Planungssicherheit, mit der wir zu einer kontinuierliche Fortsetzung der Arbeit im Leis- tungssport beitragen wollen. Die mit Vertretern*innen der Fachverbände besetzte AG „För- dersystematik, die bis zum 30.06.2020 ein neues Fördermodell erarbeiten sollte, das zum 01.01.2021 umgesetzt werden sollte, wird ihre Arbeit mit vsl. neuem Zieldatum 01.01.2022 fortsetzen. Für die nichtolympischen Fachverbände ergibt sich derzeit kein neuer Stand, da ihre Fördersystematik ohnehin bis zum 31.12.2021 gilt (angepasst an den World Games Zyk- lus).

4. Kurzarbeit in Fachverbänden und Bünden, LSB-gefördertes Personal Einige Fachverbände und Bünde haben für Teile ihrer Belegschaften Kurzarbeit beschlossen oder planen, dies noch zu tun. Dabei taucht die Frage auf, wie mit Personal umzugehen ist, dass vollständig vom Landessportbund finanziert wird (z. B. Fachkräfte Ganztag oder Fach- kräfte Integration). Wir bitten alle Mitgliedsorganisationen, dieses Personal vorläufig nicht in Kurzarbeit zu schicken. Die Bezuschussung ist für dieses Jahr durchgehend gesichert. Aber: der Zuschuss darf laut Zuwendungsrecht nicht dazu verwendet werden, bei Anordnung von Kurzarbeit das Kurzarbeitergeld aufzustocken! Wir versuchen derzeit, hierfür eine Ausnah- meregelung zu erwirken, haben dazu aber noch keine Rückmeldung des Landes vorliegen.

5. Übungsleiterförderung, 1000x1000, Förderprogramm Moderne Sportstätte Die Förderprogramme des Landessportbundes laufen auch in der Coronakrise unverändert weiter. Unter anderem sind das Antragsverfahren für die Förderung der Übungsarbeit der Vereine und für 1000x1000 geöffnet. Bitte informieren Sie ihre Vereine, dass sie im Förder- portal des Landessportbundes unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite ihre Anträge stellen können. Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte“ (300 Millionen Euro) läuft ebenfalls weiter. In den letzten Tagen sind die ersten 58 Anträge durch die Staatskanzlei genehmigt worden.

7. Rechtstelegramm der Führungsakademie des DOSB zum Thema „Corona“ Die Führungsakademie des DOSB ermöglicht den Mitgliedsorganisationen und Vereinen einen kostenfreien Zugang zu einer Corona-Sonderausgabe. Sie können die Ausgabe als kostenfreies Probe-Abo (ohne weiteren Verpflichtungen) direkt bei der Führungsakademie unter folgendem Link https://www.fuehrungs-akademie.de/rechtstelegramm bestellen.

Wir halten Sie weiter informiert, stehen mit Ihnen zusammen und verbleiben mit

sportlichen Grüßen Stefan Klett, Präsident Dr. Christoph Niessen, Vorstandsvorsitzender



bottom of page