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Meldebutton für Antisemitismus im Sport

Antisemitismus ist ein wachsendes Problem. Nur etwa ein Viertel der Vorfälle wird gemeldet. Um das Dunkelfeld zu reduzieren, wurde ein Meldebutton entwickelt, der es Betroffene erleichtern soll, Vorfälle zu melden.

Die Meldungen werden an die zuständigen RIAS-Meldestellen weitergeleitet und ausgewertet.

weitere Informationen hier

Ehrenordnung des SSB Oberhausen e.V.

§ 1 Arten der Ehrung

Im Bereich des Stadtsportbundes Oberhausen e. V. können folgende Ehrungen ausgesprochen werden:

  • Ehrenpräsidentschaft

  • Ehrenmitgliedschaft

  • Sportehrenplakette

  • Ehrennadel in Gold

  • Ehrennadel in Silber

  • Ehrenurkunden bzw. Ehrengaben

 

§ 2 Begründung der Ehrungen

Zu Ehrenpräsidenten des Stadtsportbundes Oberhausen e.V. können nur nicht mehr amtierende Präsidenten des Stadtsportbundes Oberhausen ernannt werden, die sich im besonderen Maße über die Verpflichtung ihres Amtes hinaus um den Stadtsportbund Oberhausen e.V. verdient gemacht haben. Ehrenpräsidenten sind zu Mitgliederversammlungen und anderen Veranstaltungen des Stadtsportbundes einzuladen und genießen – mit Ausnahme des Stimmrechtes – die gleichen Vorrechte wie die Präsidiumsmitglieder.

 

Zu Ehrenmitgliedern des Stadtsportbundes Oberhausen e.V. können nicht mehr amtierende Präsidiumsmitglieder sowie Fachschaftsleiter ernannt werden, die sich im besonderen Maße über die Verpflichtung ihres Amtes hinaus um den Stadtsportbund Oberhausen e.V. verdient gemacht haben.

Ehrenmitglieder sind zu Mitgliederversammlungen – ohne Stimmrecht – und zu sportlichen und repräsentativen Veranstaltungen des Stadtsportbundes Oberhausen e.V. einzuladen.

 

Mit der Sportehrenplakette des Stadtsportbundes Oberhausen e.V. können Präsidiumsmitglieder, Mitglieder der Fachschaften , der Vereine und andere Personen ausgezeichnet werde, wenn sie sich in ganz besonderem Maße um den Stadtsportbund Oberhausen e.V. und/oder um den Sport in Oberhausen im allgemeinen verdient gemacht haben.

 

Die Goldene Ehrennadel des Stadtsportbundes Oberhausen e.V. erhalten auf Antrag von Fachschaften, Vereinen oder Präsidiumsmitglieder Personen, die durch eine langjährige Tätigkeit (in der Regel nicht unter 15 Jahre) Verdienste um den Sport in Oberhausen erworben haben. Die zu ehrenden Personen müssen bereits im Besitz der Silbernen Ehrennadel sein.

 

Die Silberne Ehrennadel des Stadtsportbundes e.V. erhalten auf Antrag von Fachschaften, Vereinen oder Präsidiumsmitglieder Personen, die durch eine langjährige Tätigkeit (in der Regel nicht unter 10 Jahre) Verdienste um den Sport in Oberhausen erworben haben.

 

Ehrenurkunden und Ehrengaben können an Mitglieder des Stadtsportbundes Oberhausen e.V. auf Antrag von Fachschaften, Vereinen oder Präsidiumsmitgliedern vergeben werden.

§ 3 Aussehen der Auszeichnung

Über das Aussehen und die Gestaltung der Auszeichnung entscheidet das geschäftsführende Präsidium.

§ 4 Zuständiges Gremium für die Bestimmung der Ehrung

Über die Ernennung oder Verleihung der vorstehend genannten Ehrungsmöglichkeiten entscheiden folgende Gremien:

Über die Verleihung der Ehrenpräsidentschaft entscheidet die Mitgliederversammlung des Stadtsportbundes Oberhausen e.V. auf Antrag des Präsidiums ohne Aussprache.

Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung des Stadtsportbundes Oberhausen e.V. auf Antrag des Präsidiums oder einer Unterorganisation ohne Aussprache.

Über die Verleihung der Sportehrenplakette entscheidet das Präsidium des Stadtsportbundes Oberhausen e.V. auf Antrag eines Präsidiumsmitgliedes oder einer Fachschaft.

Über die Verleihung der Goldenen bzw. Silbernen Ehrennadel entscheidet das geschäftsführende Präsidium des Stadtsportbundes Oberhausen e.V.

Über die Verleihung sonstiges Ehrenurkunden bzw. Ehrengaben entscheidet der Präsident des Stadtsportbundes Oberhausen e.V., nachdem das Präsidium die grundsätzliche Entscheidung über eine Ehrung aus den genannten Gründen getroffen hat.

§ 5 Abstimmungen

Abstimmungen über die in dieser Ehrenordnung aufgeführten Ehrungsmöglichkeiten bedürfen in den genannten Gremien der einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmen.

§ 6 Änderung und Inkrafttreten der Ehrenordnung

Diese Ehrenordnung bedarf zum Inkrafttreten und für Änderungen der einfachen Stimmenmehrheit des Präsidiums.

Oberhausen, 12. November 1997

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